Unternehmen

Ob Korruption oder Geldwäsche, auch juristische Personen und deren Vertretungsorgane müssen bei Straftaten mit empfindlichen Strafen und Geldbußen rechnen – selbst wenn diese von den Mitarbeitern verübt wurden.

Unternehmensstrafrecht: Der Anfang ist gemacht!

In Deutschland gibt es derzeit noch kein gesondertes Unternehmensstrafrecht. Täter einer Straftat kann bisher nur eine natürliche, nicht aber eine juristische Person sein (societas delinquere non potest). Dennoch gibt es Bestrebungen, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen. Dies zeigt sich beispielsweise in den §§ 30, 130 OWiG, die der Gesellschaft oder dem Unternehmer für den Fall von Straftaten durch Mitarbeiter Geldbußen auferlegen, sofern die Unternehmensstruktur kein effektives Kontrollsystem zur Vermeidung solcher Verfehlungen aufweist.
Es werden vermehrt Stimmen laut, die ein „Ende der Schonzeit“ für Unternehmer fordern. Mit der Verschärfung des Vermögensabschöpfungsrechts in der Strafprozessordnung wurde ein erster Schritt in diese Richtung gemacht.

In den nächsten Jahren wird sich in Sachen Unternehmensstrafrecht einiges bewegen – und zwar sicherlich nicht zu Gunsten der Unternehmer.

Empfindliche Geldbußen für Unternehmer

Basis für die Bemessung von Geldbußen für Unternehmer ist der – gern großzügig geschätzte – Gewinn, den das Unternehmen mit dem verbotswidrigen Tun erzielt haben soll.
In einem arbeitsstrafrechtlichen Verfahren im Jahr 2017 wurde für eine verbotene Arbeitnehmerüberlassung für zwei Jahre eine Strafbarkeit angenommen, für weitere zwei Jahre durch eine Änderung der Rechtslage „nur“ eine Ordnungswidrigkeit. Für dasselbe Verhalten wurde die Strafe für die ersten beiden Jahre auf 90 Tagessätze zu je 100 Euro festgesetzt, die Geldbuße für die beiden weiteren Jahre hingegen auf stolze 170.000 Euro.
Die Geldbuße entfaltete in diesem Fall im Gegensatz zu der vom Gesetzgeber eigentlich als härtere Sanktion gedachten Strafe eine massiv existenzbedrohende Wirkung für das Unternehmen. Dank unserer abgestimmten Beratung wurde das Strafverfahren eingestellt und die Geldbuße auf 15.000 Euro reduziert.

SERVICES FÜR UNTERNEHMEN

Vorbeugung von Straftaten: Wie wir Ihnen helfen können

Wer sich um nichts kümmert, ist für alles verantwortlich! Durch unsere Leistungen können Sie Straftaten vorbeugen und zugleich die eigenen Haftungsrisiken minimieren.

In-House-Schulungen

Strafbarkeitsprävention statt Verteidigung! Wir bieten In-House-Schulungen aus der Praktikerperspektive zu Themen wie Compliance, Vorbeugung von Korruptionsstrafbarkeit oder richtige Kommunikation mit Ermittlungsbehörden. Gerne erstellen wir auch maßgeschneiderte Schulungen nach Ihren Wünschen.

Tax-Compliance

Die Unternehmensführung ist verpflichtet, Steuerstraftaten vorzubeugen – ansonsten ist sie selbst dafür haftbar. Wir erarbeiten mit Ihnen ein durchdachtes Compliance-Konzept und sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für das Thema Korruption.

Interne Ermittlungen

Diskrete interne Ermittlungen, Kassen- und Buchprüfungen und geschickte Befragungstechniken – unser Team deckt Straftaten in Ihrem Unternehmen kompromisslos auf und geht dabei diskret vor, um die betrieblichen Abläufe nicht zu stören.

Geldwäscheprävention

Gemeinsam bauen wir Ihr System zur Geldwäscheprävention auf. Ob Kontrollsystem, Risikomanagement, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten – unsere Experten stehen Ihnen mit Beratung und Strategie zur Seite.

Begleitung bei Betriebsprüfungen

Der Gedanke an die bevorstehende Betriebsprüfung treibt Ihnen die Schweißperlen auf die Stirn? Unsere versierten Experten für Steuerstrafrecht und Steuerrecht erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein problemorientiertes und individuelles Konzept für Ihre Betriebsprüfung.

Arbeiten Sie mit uns

Steuerstrafrecht München
Ihre Experten für Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht München besteht aus einer erfolgreichen Kooperation zwischen zwei Fachanwälten für Strafrecht mit steuerrechtlichem Background und einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit strafrechtlichem Background. Gemeinsam führen sie mehr als 50 Jahre Berufserfahrung ins Feld. Aus diesem fruchtbaren Zusammenschluss entstehen Ideen und Strategien, die Ihnen einen Vorteil gegenüber den Ermittlungsbehörden einbringen und zu einem positiven Verfahrensausgang führen.

  •  umfassende Praxiserfahrung
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